Über uns

Die Kanzlei Mayrhofer + Partner wurde im Jahr 1970 von Dr. Rudolf Mayrhofer als Einzelunternehmen gegründet und ist seither stetig gewachsen. Wir betreuen eine Vielzahl von Klienten aus den verschiedensten Branchen und in den verschiedensten Unternehmensgrößen.

Unser kompetentes und hoch motiviertes Team bildet sich ständig weiter um dauerhaft persönliche Beratung auf höchstem Niveau garantieren zu können. Eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern ermöglich es uns über die reine Steuerberatung hinaus auch maßgeschneiderte Lösungen in Rechtsfragen und in seltenen Spezialfragen anzubieten.

Überzeugen Sie sich im Rahmen einer unverbindlichen, kostenlosen Erstberatung in einem persönlichen Gespräch von unseren Leistungen und vereinbaren sie sofort telefonisch einen Termin oder senden Sie uns ein Terminanfrage per e-mail.

Sollten Sie an einer Mitarbeit in unserem Team interessiert sein, so finden sie hier Information über Karrierechancen in unserem Unternehmen.

Leistungen

Buchhaltung und Lohnverrechnung

Wir bieten sämtliche Leistungen für die monatliche Buchhaltung und Lohnverrechnung an. Neben der klassischen, belegorientierten Buchhaltung bieten wir auch neue Formen der digitalen, papierlosen Buchhaltung an.

Jahresabschluss und Steuererklärung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen und übernehmen die elektronische Einreichung beim Finanzamt.

Aktuelles

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AKTUELLES


Aktuelle Hochwasserkatastrophen - BMF-Info zu steuerlichen Erleichterungen

September 2023
Anlässlich der jüngsten Katastrophenschäden durch Hochwasser und Erdrutsche hat das BMF in einer Information (GZ 2023-0.599.910 vom 21. August 2023) steuerliche Maßnahmen aufgelistet, die Betroffenen und Helfenden (steuerliche) Erleichterungen verschaffen sollen. Sie werden nachfolgend überblicksmäßig...

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Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023

September 2023
Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der...

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Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2022

September 2023
Am 30. September 2023 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2022 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden abgelehnt. Die Anträge...

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Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

September 2023
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2023 bzw. ab 1. Oktober 2023 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2023 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2023 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt...

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Service

Info- und Checklisten

Wir stellen Ihnen Informationen für die häufigsten steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Finanzämter

Kontaktdaten zu allen österreichischen Finanzämtern finden Sie hier.

Steuerformulare

Hier finden Sie eine Sammlung der wichtigsten Steuererklärungsformulare und einen Link auf die Formulardatenbank des BMF.

Links

Hier finden Sie eine Sammlung von Links für häufig benötigte Seiten.

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